Unterschied Heilpraktiker für Psychotherapie zu Psychotherapeuten, Psychiatern und Psychologen


Kurzüberblick

 

 

Heilpraktiker für Psychotherapie


umfangreiche Spezialausbildung über alle psychischen Erkrankungen mit mündlicher und schriftlicher Überprüfung durch den Amtsarzt des zuständigen Gesundheitsamtes;

staatliche Heilerlaubnis 


keine Leistung der GKV;

Kostenübernahme durch PKV möglich, je nach Tarif


keine medikamentöse Behandlung

 

 


Dürfen eine Vielzahl von psychischen Krankheiten behandeln, wie z. B. leichte depressive Verstimmungen, Stresssymptome, Erschöpfung, Burnout, traumatische/belastende Lebensereignisse, Krisen, Verlust, Trauer, Trennung oder Scheidung, Selbstwertprobleme, Angst- und Panikstörungen, Phobien, psychosomatische Beschwerden, Schlafstörungen, berufliche oder private Konflikte, Schul-, Lern- oder Leistungsprobleme etc.


dürfen Diagnosen stellen


freie Wahl der Therapiemethoden; moderne, leichte und hoch

effiziente Methoden können verwendet werden

 


keine Wartezeiten


Keine Berichterstattung und Diagnosestellung an Krankenkassen oder Versicherungsträger, d. h. keinerlei Einflüsse auf berufliche Chancen oder Versicherungsabschlüsse.


 

Psychiater/Psychotherapeut/Psychologe


Arzt der eine Facharztausbildung Psychiatrie/Arzt oder Psychologe, der eine Psychotherapie-Ausbildung/Jemand der ein Psychologiestudium abgeschlossen hat

 


Leistung der GKV, außer Psychologie

 


Psychiater und ärztlicher Psychotherapeut dürfen Medikamente verschreiben; der Psychologe und auch psychologischer Psychotherapeut nicht


Dürfen alle psychischen Krankheiten behandeln, darunter auch schwere Depressionen, Psychosen, Schizophrenie, Suchterkrankungen, organisch psychische Erkrankungen, Suizidalität etc.

 

Der Psychologe darf nur mit entsprechender Psychotherapie-ausbildung psychische Krankheiten behandeln.

 


dürfen Diagnosen stellen; außer Psychologe


nur Psychoanalyse, Tiefenpsychologie und Verhaltenstherapie;

sehr veraltet und oft quälende Konfrontation mit dem früher Erlebten


in der Regel 6 bis 12 Monate Wartezeit


Berichterstattung und Diagnosestellung an Krankenkassen oder Versicherungsträger.

Kann sich negativ auf berufliche Chancen auswirken und ein Versicherungsabschluss kann abgelehnt werden.