Was ist ein Heilpraktiker für Psychotherapie?


 

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie ist ein Heilpraktiker, dessen Heilerlaubnis (vom Gesundheitsamt) auf den Bereich der Psychotherapie beschränkt ist.

 

Zur Erlangung der Erlaubnis muss eine schriftliche sowie eine mündliche Prüfung über die Fachgebiete Psychiatrie, Psychologie, Psychopathologie und Psychotherapie vor dem Amtsarzt des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes absolviert werden.

 

Erst wenn die schriftliche und die mündliche Überprüfung erfolgreich bestanden wurden erhält man den Titel „Heilpraktiker für Psychotherapie“.

 

Für die Erteilung einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis sind zudem entsprechende Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahren nachzuweisen, das allgemein gültigen Kriterien für Psychotherapieverfahren genügt und dazu befähigt, Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln.

 

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie darf die Heilkunde im Bereich der Psychotherapie ausüben – anders als bei psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten – ohne Eintrag ins Arztregister und ohne Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung.

 

Therapiemethoden

 

Heilpraktiker für Psychotherapie sind in der Wahl der Therapiemethoden frei. Während psychologische oder ärztliche Psychotherapeuten nur die Psychoanalyse, die Tiefenpsychologie und die Verhaltenstherapie über die Krankenkasse abrechnen können, kann ein Heilpraktiker für Psychotherapie zeitgemäße Therapieverfahren (so z. B. Systemische, Trauma-, Gesprächs- oder körperpsychotherapeutische Verfahren, Lösungsorientierte Kurzzeittherapie, Methoden der Energetischen Psychotherapie uvm.) anwenden, die in vielen Fällen zu einem viel schnelleren Heilungsverlauf führen.

 

Diagnose

 

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt, eine Diagnose zu stellen.

 

Abrechnung

 

Psychotherapie auf rechtlicher Grundlage des Heilpraktikergesetzes ist  keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen ist von den im jeweiligen Tarif versicherten Leistungen abhängig.


Was ist eigentlich

 

… ein Psychiater/Psychiaterin?

 

Ein Arzt (hat also Medizin studiert), der die Facharztausbildung Psychiatrie abgeschlossen hat (analog zu Orthopädie, Kinderarzt…). Darf als Arzt auch Medikamente verschreiben und ist auf Erkrankungen der Psyche spezialisiert.

 

… ein Psychologe/Psychologin?

 

Jemand, der ein Psychologiestudium abgeschlossen hat. Arbeitet nicht nur mit Patienten („klinischer Psychologe“), sondern auch in den vielfältigen Bereichen, in denen Wissen über normalpsychologische Vorgänge gefragt ist (z. B. Wirtschaft, Politik, Werbung…).

 

… ein Psychotherapeut/Psychotherapeutin?

 

Ein Arzt (muss nicht zwingend Psychiater sein) oder Psychologe, der eine Psychotherapie-Ausbildung abgeschlossen hat (manche Ausbildungsinstitute akzeptieren auch weitere Qualifikationen für die Zulassung zur Psychotherapie-Ausbildung, zum Beispiel Theologie, Soziologie).

 

… ein Psychoanalytiker/Psychoanalytikerin?

 

Ein Psychotherapeut (siehe oben), der Spezialrichtung Psychoanalyse. Weitere häufige Richtungen sind die aus der Psychoanalyse abgeleitete tiefenpsychologische Psychotherapie oder die Verhaltenstherapie.